Die steuerliche Berücksichtigung Ihrer Spenden ist einfach. Die von Ihnen, als Privatperson, gespendeten Beträge werden durch einen Datenabgleich zwischen Spendenorganisationen und Finanzamt automatisch in Ihre Arbeitnehmerveranlagung aufgenommen.
Damit dieser Datenabgleich funktioniert, müssen Sie der betreffenden Spendenorganisation Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum im Verwendungszweck bekannt geben. Anonyme Spenden bzw. ohne Geburtsdatum können leider nicht berücksichtigt/eingemeldet werden.
Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgabe steuerlich bis zum Höchstbetrag von 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres geltend machen. Wollen Sie die Spende als Betriebsausgabe beim Finanzamt geltend machen, müssen Sie diese dort selbst melden. Sie erhalten von uns eine Spendenbestätigung.